Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 15 AS 347/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,124660
LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 15 AS 347/10 (https://dejure.org/2012,124660)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09.03.2012 - L 15 AS 347/10 (https://dejure.org/2012,124660)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 09. März 2012 - L 15 AS 347/10 (https://dejure.org/2012,124660)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,124660) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 11/10 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2006/2007 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 15 AS 347/10
    Hieraus folgt zugleich, dass - entgegen der Auffassung des SG - der vom BVerfG geschaffene verfassungsrechtliche Anspruch für die Deckung unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarfe nicht einschlägig ist (vgl. zum Vorstehenden BSG-Urteile vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R [Schülermonatskarte], vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R [Schulbücher] und vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R [Schulbedarf]).

    Für solche "typischen" Bedarfe war der verfassungsrechtliche Anspruch ersichtlich nicht gedacht (BSG Urteil vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R, Rnr. 17).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 15 AS 347/10
    Zur Begründung hat es ausgeführt, der geltend gemachte Anspruch beruhe auf der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in dem Urteil vom 9. Februar 2010 (1 BvL 1/09 u. a.), wonach Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unmittelbar aus Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i. V. m. Artikel 20 Abs. 1 GG zu Lasten des Bundes geltend gemacht werden könnten.
  • BSG, 19.08.2010 - B 14 AS 47/09 R

    Arbeitslosengeld II - Aufwendung für Schulbücher für das Schuljahr 2005/2006 -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 15 AS 347/10
    Hieraus folgt zugleich, dass - entgegen der Auffassung des SG - der vom BVerfG geschaffene verfassungsrechtliche Anspruch für die Deckung unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarfe nicht einschlägig ist (vgl. zum Vorstehenden BSG-Urteile vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R [Schülermonatskarte], vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R [Schulbücher] und vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R [Schulbedarf]).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 15 AS 347/10
    Ist dagegen - wie hier - lediglich die Höhe der laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts streitig, kann einer Entscheidung des Trägers der Grundsicherung wegen der in § 41 Abs. 1 S. 4 SGB II vorgesehenen abschnittsweisen Bewilligung von Leistungen grundsichtlich keine Bindungswirkung für künftige Bewilligungsabschnitte zukommen (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24. Februar 2011 - B 14 AS 49/10 R -, Rn. 14).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 15 AS 347/10
    Hieraus folgt zugleich, dass - entgegen der Auffassung des SG - der vom BVerfG geschaffene verfassungsrechtliche Anspruch für die Deckung unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarfe nicht einschlägig ist (vgl. zum Vorstehenden BSG-Urteile vom 28. Oktober 2009 - B 14 AS 44/08 R [Schülermonatskarte], vom 19. August 2010 - B 14 AS 47/09 R [Schulbücher] und vom 10. Mai 2011 - B 4 AS 11/10 R [Schulbedarf]).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2011 - L 15 AS 375/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 09.03.2012 - L 15 AS 347/10
    Nach der Rechtsprechung des BSG, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat (vgl. das den Beteiligten bekannte Urteil vom 24. November 2011 - L 15 AS 375/10), sah das SGB II (jedenfalls bis zur Neufassung des § 21 Abs. 6 SGB II durch Gesetz vom 27. Mai 2010 - BGBl. I S. 671) Leistungen für Schulbedarfe, zu denen auch die durch den Schulbesuch entstehenden Fahrtkosten gehören, nicht vor.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht